Möchtest du Gast in meinem neuen Podcast werden? Dann erzähl‘ mir ein bisschen mehr von dir und deiner chronischen Erkrankung/Behinderung. Ich melde mich bald möglichst bei dir! Dein Name Deine E-Mail-Adresse Um welche Krankheit/Behinderung geht es? Erzähl mir ein wenig von dir und deinem Leben Warum willst du Gast in meinem Podcast sein? 3 Dinge, über die du gerne sprechen möchtest? Foto Ich bin 18 Jahre oder älter JaNein Ich habe die Einverständniserklärung gelesen und stimme zu. Zwischen Frau Karina Sturm, („Journalistin“), und mir („Interviewpartner“, auch wenn es sich dabei um eine Frau handelt) wird folgende Interviewvereinbarung („Vertrag“) geschlossen: § 1. Gegenstand und Rechteeinräumung: (1) Journalistin und Interviewpartner vereinbaren, ein Interview zu führen. (2) Die Journalistin wird das Interview auf Tonband und/oder auf Video aufnehmen, womit der Interviewpartner einverstanden ist. (3) Interviewpartner räumt der Journalistin das alleinige und weltweite Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger und öffentlichen Zugänglichmachung des Interviews in gedruckter Form und/oder als Audioaufnahme und/oder als Videoaufnahme ein. (4) Der Interviewpartner ist auch damit einverstanden, dass sein Vor- und Nachname, sowie Fotos, sonstige Abbildungen und bewegte Bilder von ihm im Interview veröffentlicht und/oder verbreitet werden. An zur Verfügung gestellten Fotos, Videos und Audioaufnahmen räumt der Interviewpartner der Journalistin Rechte zur Veröffentlichung und Verbreitung ein. (5) Die inhaltliche Ausgestaltung der Interviewveröffentlichung obliegt allein dem Ermessen und der journalistischen Sorgfalt der Journalistin. Die Journalistin ist frei darin, ob und in welchem Umfang und in welcher Form (Print, Hörfunk, Fernsehrundfunk, Streaming im Internet etc.) sie das Interview überhaupt veröffentlicht. (6) Journalistin ist uneingeschränkt befugt, die ihr nach diesem Vertrag eingeräumten bzw. übertragenen Rechte insgesamt und/oder einzeln auf Dritte weiter zu übertragen. § 2. Schlussbestimmungen: (1) Maßgebend ist allein dieser schriftliche Vertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie der Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. (2) Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. (3) Journalistin und Interviewpartner vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Ja, Ich habe die Datenschutzerklärung dieser Seite gelesen und stimme der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten zu. Bitte lasse dieses Feld leer.